Mund Nasenschutz im Unterricht
Da der sogenannte Inzidenzwert bezüglich der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Göttingen am Wochenende über 50 gestiegen ist, gilt ab Montag, den 02.11.2020 eine Maskenpflicht (MNS) auch im Unterricht.
Entsprechendes wird in der Rundverfügung Nr. 26 / 2020 zur Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Oktober 2020 (Nds. GVBl. S. 368) geregelt.
erstellt am 01.11.2020